Regeln für unsere Gäste

 

Allgemeines:

 Die Bogensportanlage des SV Pang 1950 e.V. in Pösling ist kein öffentlicher Raum, der für jedermann zu jeder Zeit zugänglich oder uneingeschränkt nutzbar wäre. Wir befinden uns auf privatem Grund, die Bogensportanlage wird von den Mitgliedern der Bogenabteilung des SV Pang 1950 e.V. für Trainingszwecke unterhalten und aus eigenen Mitteln finanziert.

 Eine vorherige Absprache und Anmeldung bei der Abteilungsleitung ist, wie auf Vereinstrainingsplätzen üblich, Voraussetzung und bei den unter "Abteilungsleitung" genannten Ansprechpartnern möglich.

 Folgende Ordnungen und Regeln sind zu beachten:

Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen

 (siehe die aktuelle Version unter www.dsb.de)

 Hier einige besonders wichtige Auszüge:

 1. Jeder Sportler ist den Bestimmungen dieser Sicherheitsregeln, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

 ... 

Schieß- und Platzordnung

 (siehe Aushang in Pösling).

 Hier einige besonders wichtige Auszüge:

 A2:
Gastschützen dürfen nur in Anwesenheit eines erwachsenen Vereinsmitgliedes am Schießbetrieb teilnehmen, es sei denn, die Abteilungsleitung hat dies schriftlich erlaubt und/oder bekannt gegeben. Alle Gäste haben für die Benutzung der Bogensportanlage ein Scheibengeld von € 5,--/Tag zu entrichten und sich leserlich in das Anwesenheitsbuch einzutragen.

 A3:
Gastschützen, die nicht Mitglied im BSSB/DSB sind, müssen vor Schießbeginn einen Versicherungsschein ausfüllen und das Scheibengeld bezahlen.

 A4:
Anfänger dürfen bis zum Erreichen der Platzreife nur unter Aufsicht eines befähigten Vereinsmitgliedes schießen.

 ...

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes

 (siehe die aktuelle Version unter www.dsb.de)

 Hier einige besonders wichtige Auszüge:

6.0.4.2.2. Die Pfeile jedes Schützen müssen einheitlich und deutlich erkennbar auf dem Schaft mit seinem Namen oder seinen Initialen versehen sein und in Befiederung, Nocken ... übereinstimmen.

6.0.4.2.3. Pfeile, welche die Auflagen oder Scheiben erheblich beschädigen, sind verboten.

6.0.4.4.1.  ... Camouflage-Bekleidung ist nicht zulässig.
 
Bogenarten:
6.35 Recurvebogen
6.45 Compoundbogen
6.55 Blankbogen

Wir danken für Euer Verständnis.

nächste Termine

05.10.2024
09:00 - 15:00
Arbeitstag
06.10.2024
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